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Unsere Benefits
Willkommen bei vimatec! 🚀
Als innovatives IT-Startup mit Schwerpunkt auf Softwareentwicklung bieten wir dir nicht nur einen Job, sondern ein Umfeld, in dem du dich entfalten kannst. Unsere Benefits im Überblick:
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Flexible Arbeitszeiten & Gleitzeit: Gestalte deinen Arbeitstag nach deinen Bedürfnissen.⏰
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Remote Work: Arbeite von zu Hause oder in unserem modernen Büro in Ebermannstadt.🏡🏢
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Attraktive Vergütung & Zusatzleistungen: Dein Einsatz wird bei uns fair entlohnt.💰
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Weiterbildungsmöglichkeiten: Greife auf diverse Kurse und Workshops zu, um dich weiterzuentwickeln.📚🎓
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Kreatives Arbeitsumfeld & flache Hierarchien: Bringe deine Ideen ein und arbeite auf Augenhöhe mit dem Team.💡🤝
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Corporate Benefits & Bike-Leasing: Profitiere von exklusiven Angeboten und bleibe mit unserem Bike-Leasing mobil.🚴♂️🎁
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Kostenlose Parkplätze & Fahrtkostenzuschuss: Wir unterstützen dich bei deinem Arbeitsweg.🅿️🚗💸
Komm zu vimatec und erlebe, wie Arbeit Spaß machen kann!🎉
Informationspflichten gem. Art.13 DSGVO
Im Bewerbungsprozess werden personenbezogene Daten der Bewerber erhoben.
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir den Bewerbern daher folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
vimatec GmbH
Judenäcker 5
91320 Ebermannstadt
Telefon: 09194.22966-0
Telefax: 09194.22966-66
E-Mail:
Die für das Unternehmen berufenen Leiter finden Sie auf unserer Webseite im Impressum unter www.vimatec.de
b) die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
Keck-DSB GmbH, Datenschutz & Sicherheit
Albrecht-Dürer-Weg 6, 91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194.22966-0 /
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen:
Zweck des Bewerbermanagements ist die Personalbeschaffung. Dazu gehört der Abgleich der Bewerberqualifikationen mit dem Stellenprofil und besten Fähigkeiten für die zu besetzende Position.
1) Mit der Einreichung der Bewerbung gibt der Bewerber/die Bewerberin die Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für o.g. Zwecke;
2) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
3) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
d) die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, da die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht:
Eignungs- und Qualifikationsprüfung des Bewerbers
e) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sind:
Interne Stellen, die für die Einstellung der jeweiligen Person verantwortlich sind (Personal- und Fachabteilung, Geschäftsleitung, Betriebsrat)
f) eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht vorgesehen
---
Zusätzlich zu den obigen Informationen stellt der Verantwortliche den Bewerbern zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten
- a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
Bewerberdaten werden grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten nach Vergabe der jeweiligen Stelle gelöscht.
Allgemeiner Schriftverkehr (Bewerbungsanschreiben, Zwischenbescheid, Einladungsschreiben usw.) nach 6 Jahren
- b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
- steht nach Artikel 16 Recht auf Berichtigung zu.
- steht nach Artikel 17 Recht auf Löschung 'Recht auf Vergessenwerden' zu.
- steht nach Artikel 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu.
- steht nach Artikel 21 Widerspruchsrecht zu.
- c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
Bewerbern und Bewerberinnen steht ein Recht auf Widerruf seiner bisher erteilten Einwilligung zu
- d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
Bewerbern und Bewerberinnen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 56 DS-GVO zu. Kontaktdaten:
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA - www.lda.bayern.de)
- e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätten
Ja - die Daten sind entsprechend Verarbeitungszweck erforderlich
Begründung: Zur eventuellen Begründung eines Beschäftigungsverhältnisse nach Artikel 88 DSGVO i.V.m. §26 BDSG
- f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Nein – es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt
---
Der Verantwortliche beabsichtigt NICHT, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden – es werden somit der betroffenen Person keine Informationen über andere Zwecke und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung gestellt.
Im Bewerbungsprozess werden personenbezogene Daten der Bewerber erhoben.
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir den Bewerbern daher folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
vimatec GmbH
Judenäcker 5
91320 Ebermannstadt
Telefon: 09194.22966-0
Telefax: 09194.22966-66
E-Mail:
Die für das Unternehmen berufenen Leiter finden Sie auf unserer Webseite im Impressum unter www.vimatec.de
b) die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
Keck-DSB GmbH, Datenschutz & Sicherheit
Albrecht-Dürer-Weg 6, 91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194.22966-0 /
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen:
Zweck des Bewerbermanagements ist die Personalbeschaffung. Dazu gehört der Abgleich der Bewerberqualifikationen mit dem Stellenprofil und besten Fähigkeiten für die zu besetzende Position.
1) Mit der Einreichung der Bewerbung gibt der Bewerber/die Bewerberin die Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für o.g. Zwecke;
2) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
3) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
d) die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, da die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht:
Eignungs- und Qualifikationsprüfung des Bewerbers
e) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sind:
Interne Stellen, die für die Einstellung der jeweiligen Person verantwortlich sind (Personal- und Fachabteilung, Geschäftsleitung, Betriebsrat)
f) eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht vorgesehen
---
Zusätzlich zu den obigen Informationen stellt der Verantwortliche den Bewerbern zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten
- a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
Bewerberdaten werden grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten nach Vergabe der jeweiligen Stelle gelöscht.
Allgemeiner Schriftverkehr (Bewerbungsanschreiben, Zwischenbescheid, Einladungsschreiben usw.) nach 6 Jahren
- b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
- steht nach Artikel 16 Recht auf Berichtigung zu.
- steht nach Artikel 17 Recht auf Löschung 'Recht auf Vergessenwerden' zu.
- steht nach Artikel 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu.
- steht nach Artikel 21 Widerspruchsrecht zu.
- c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
Bewerbern und Bewerberinnen steht ein Recht auf Widerruf seiner bisher erteilten Einwilligung zu
- d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
Bewerbern und Bewerberinnen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 56 DS-GVO zu. Kontaktdaten:
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA - www.lda.bayern.de)
- e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätten
Ja - die Daten sind entsprechend Verarbeitungszweck erforderlich
Begründung: Zur eventuellen Begründung eines Beschäftigungsverhältnisse nach Artikel 88 DSGVO i.V.m. §26 BDSG
- f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Nein – es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt
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Der Verantwortliche beabsichtigt NICHT, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden – es werden somit der betroffenen Person keine Informationen über andere Zwecke und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung gestellt.